Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fliesen Forst GmbH

Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fliesen Forst GmbH, Mönchengladbach, und ihren Kunden über den Handel mit Fliesen, Baustoffen und Zubehör sowie über die Erbringung von Verlegeleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, die Fliesen Forst GmbH hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders gekennzeichnet. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung der Ware bzw. Ausführung der Leistung zustande.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wir behalten uns vor, Akontoforderungen zu stellen, die sofort nach Erhalt fällig sind. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren berechnet werden. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag der Fliesen Forst GmbH.

§ 5 Haftung
Die Haftung der Fliesen Forst GmbH für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, Arglist oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 6 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet, die auf unserer Website einsehbar ist.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Widerrufsrecht besteht nur, sofern ein Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zustande kommt. In diesen Fällen informieren wir Sie gesondert über Ihre Rechte.

§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Gerichtsstand Mönchengladbach vereinbart. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Teil A – Verkauf von Fliesen und Baustoffen (Handel)

§ A1 Vertragsgrundlage
Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Fliesen, Baustoffen und Zubehör durch die Fliesen Forst GmbH (nachfolgend „Verkäuferin“). Muster und Abbildungen dienen der unverbindlichen Orientierung und begründen keinen Anspruch auf Lieferung exakt gleicher Ware.

§ A2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Angebote sind freibleibend. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ A3 Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Verkäuferin kann Voraus- oder Abschlagszahlungen verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie Mahngebühren erhoben.

§ A4 Lieferung und Gefahrübergang
Waren sind ab Lager abholbereit. Lieferung erfolgt nur nach Vereinbarung und bis zur Bordsteinkante. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Kunden oder Spediteur über. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Transport oder Verarbeitung durch den Kunden übernimmt die Fliesen Forst GmbH keine Haftung.

§ A5 Warenrückgabe
Eine Rücknahme gekaufter Waren erfolgt nur aus Kulanz bei Lagersortimenten, sofern die Ware unversehrt, originalverpackt, in gleicher Nuance verfügbar und in vollständigen Verpackungseinheiten zurückgegeben wird. Rücknahme gegen Abzug von mindestens 15% Bearbeitungsgebühr. Sonder- und Bestellware ist von der Rückgabe ausgeschlossen.

§ A6 Nachlieferungen
Bei Nachbestellungen kann es zu Abweichungen in Farbe, Kaliber, Sortierung etc. kommen. Diese gelten nicht als Mangel. Es können zusätzliche Kosten für Verpackung und Fracht entstehen. Geringfügige Farb-, Struktur- oder Maßabweichungen, insbesondere bei keramischen Belägen, Bordüren oder Nachbestellungen, stellen keinen Mangel dar.

§ A7 Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung oder Ersatz. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

§ A8 Liefer- und Annahmeverzug
Gerät die Fliesen Forst GmbH in Lieferverzug, kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist die Fliesen Forst GmbH berechtigt, Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen.

Teil B – Verlegung

§ B1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verlegeleistungen, die die Fliesen Forst GmbH ausführt. Ergänzend gilt die VOB/B in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ B2 Vertrag und Abnahme
Ein Vertrag kommt mit Annahme des Angebots zustande. Grundlage ist das Leistungsverzeichnis bzw. Aufmaß. Die Abnahme erfolgt förmlich oder durch Ingebrauchnahme der Leistung.

§ B3 Ausführung und technische Hinweise
Es gelten die anerkannten Regeln der Technik und die DIN-Normen. Abweichungen bei Naturstein und keramischen Belägen gelten nicht als Mangel. Geringfügige Farb-, Struktur- oder Maßabweichungen sowie Unterschiede zu Mustern oder Nachbestellungen sind ebenfalls kein Mangel. Bauseitige Voraussetzungen wie freier Zugang zur Baustelle, Strom- und Wasserversorgung sowie Entsorgungsmöglichkeiten sind sicherzustellen.

§ B4 Nachträge
Leistungsänderungen und Zusatzarbeiten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Grundlage ist das BGB bzw. die VOB/B. Nachträge bedürfen der Schriftform.

§ B5 Aufmaß und Abrechnung
Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß gemäß VOB/C und Branchenpraxis.

§ B6 Abnahme und Gewährleistung
Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme gemäß § 13 Abs. 4 VOB/B. Mängel sind sofort anzuzeigen. Die Nachbesserung erfolgt durch die Fliesen Forst GmbH. Ersatzvornahmen durch Dritte nur nach Fristsetzung zulässig.

§ B7 Leistungsstörungen
Bei höherer Gewalt (z.B. Materialengpässen, Krankheit, Witterung) kann sich der Ausführungstermin verschieben. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ B8 Liefer- und Annahmeverzug
Gerät die Fliesen Forst GmbH mit der Ausführung der Leistungen in Verzug, kann der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen gelten die Regelungen der VOB/B. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug, sind wir berechtigt, den uns entstandenen Aufwand zu berechnen.

§ B9 Technische Vertragsbedingungen

1. Fliesen und Platten mit rustikaler Form und Gestaltung können nicht entsprechend den Maß- und Ebenheitstoleranzen der DIN 18 202 sowie dem Merkblatt „Höhendifferenzen bei Fliesen- und Plattenbelägen“ des ZDB verlegt werden. Gleichmäßige Fugenbreiten können hier nicht garantiert werden, und Höhenversätze sind unvermeidbar.
2. Bei großformatigen Fliesen mit geschnittenen oder leicht gefasten Kanten können bedingt durch Materialtoleranzen Überzähne (Höhenversätze) nicht ausgeschlossen werden.
3. Glas- und Naturwerksteinmosaike können Kanten- und Oberflächenabplatzungen aufweisen; ungleiche Fugenbreiten durch Mattenverklebung sind charakteristisch.
4. Farbschwankungen bei hydraulisch erhärtetem Fugenmörtel sind je nach Baustellenbedingungen möglich.
5. Für Algen- und Pilzbefall bei organischen Fugenmassen wird die Gewährleistung ausgeschlossen, sofern die Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt.
6. Materialbedingte, zumutbare Abweichungen bei Naturstein hinsichtlich Farbe, Zeichnung und Struktur sind zulässig.
7. Bei buntem Naturwerkstein sind sachgemäße Kittungen und Verstärkungen (z.B. Klammern, Dübel) übliche Bearbeitungserfordernisse.
8. Farbänderungen bei farbiger Fugenmasse sind möglich.
9. Bewegungsfugen unterliegen Verschleiß und bedürfen regelmäßiger Wartung; Nacharbeiten sind gesondert zu vergüten und nicht Teil der Gewährleistung.
10. Farbunterschiede bei Nachlieferungen sind möglich; der Kauf von Reservefliesen aus der gleichen Lieferung wird empfohlen.
11. CM-Messungen oder elektronische Restfeuchtemessungen gelten als besondere Leistungen und werden gesondert berechnet.